Ihre Steuererklärung steht an? Sie möchten Lohnsteuer zurückfordern? Die richtige Anlaufstelle für Bürger der Gemeinde Gelsenkirchen ist das Finanzamt . Der Zuständigkeitsbereich vom Finanzamt umfasst unter anderem die Gemeinde Gelsenkirchen im Kreis Gelsenkirchen, Stadt in Nordrhein-Westfalen. Finden Sie heraus, welches Finanzamt der Gemeinde Gelsenkirchen zugeordnet ist. Der Wohnsitz ist dafür ausschlaggebend, an welches Finanzamt Sie sich wenden müssen.
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Ort Gemeinde Kreis Bundesland
Gelsenkirchen Gelsenkirchen Gelsenkirchen, Stadt Nordrhein-Westfalen

Für "Gelsenkirchen" haben wir die nachfolgend aufgelisteten Finanzämter gefunden.
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FinanzamtZuständig für Postleitzahlen
Gelsenkirchen-Süd
45801 - 45830, 45834 - 45845, 45852 - 45854, 45862, 45863, 45873 - 45877, 45879, 45881, 45883, 45884, 45886, 45888, 45889, 45899
Gelsenkirchen-Nord
45891, 45892, 45894, 45896


Quelle Statistische Daten: © Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2006
Quelle Finanzamtdaten: Bundeszentralamt für Steuern, Stand Januar 2012
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