Bürger der Gemeinde München im Kreis München, Landeshauptstadt in Bayern werden steuerlich beim Finanzamt München-Abteilung II / III geführt. Finden Sie heraus, welches Finanzamt der Gemeinde München zugeordnet ist. Um den Lohnsteuer-Jahresausgleich in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als in München wohnhaft zuvor eine Steuerklärung bei Ihrem Finanzamt München-Abteilung II / III eingereicht haben. Durch Angabe Ihres Wohnorts können Sie feststellen, welches Finanzamt für Sie ausschlaggebend ist.