Per Finanzamt-Suche erfahren Sie, welches Finanzamt für Ihren Wohnort Neuhaus a. Rennweg verantwortlich ist. Um den Lohnsteuer-Jahresausgleich in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als in Neuhaus a. Rennweg wohnhaft zuvor eine Steuerklärung bei Ihrem Finanzamt Sonneberg eingereicht haben. Die Zuständigkeit eines Finanzamtes für eine Person wird über den Wohnsitz gesteuert. Wer in Neuhaus a. Rennweg im Kreis Sonneberg in Thüringen wohnt, hat seine Steuern an das Finanzamt Sonneberg zu entrichten.