Um den Lohnsteuer-Jahresausgleich in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als in Ahaus wohnhaft zuvor eine Steuerklärung bei Ihrem Finanzamt Ahaus eingereicht haben. Bei welchem Finanzamt Sie verwaltet werden, ist durch Ihren Wohnort bedingt. Wer in Ahaus im Kreis Borken in Nordrhein-Westfalen wohnt, hat seine Steuern an das Finanzamt Ahaus zu entrichten. Suchen und finden Sie das Ihnen in Ahaus zugewiesene Finanzamt.