Um den Lohnsteuer-Jahresausgleich in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als in Bismark (Altmark) wohnhaft zuvor eine Steuerklärung bei Ihrem Finanzamt Stendal eingereicht haben. Ihr Wohnort ist das maßgebende Kriterium dafür, welches Finanzamt für Sie verantwortlich zeichnet. An welches Finanzamt sich die Einwohner von Bismark (Altmark) wenden sollten, zeigt unser Finanzamt-Finder. Das Finanzamt Stendal verwaltet steuerlich die Einwohner von Bismark (Altmark) im Kreis Stendal in Sachsen-Anhalt.