Der Zuständigkeitsbereich vom Finanzamt Plön umfasst unter anderem die Gemeinde Schellhorn im Kreis Plön in Schleswig-Holstein. Um den Lohnsteuer-Jahresausgleich in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als in Schellhorn wohnhaft zuvor eine Steuerklärung bei Ihrem Finanzamt Plön eingereicht haben. Unser Finanzamt-Finder zeigt das für einen beliebigen Ort in Deutschland zuständige Finanzamt an, auch für Schellhorn. Durch Angabe Ihres Wohnorts können Sie feststellen, welches Finanzamt für Sie ausschlaggebend ist.