Unser Finanzamt-Finder zeigt das für einen beliebigen Ort in Deutschland zuständige Finanzamt an, auch für Brück. Um den Lohnsteuer-Jahresausgleich in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als in Brück wohnhaft zuvor eine Steuerklärung bei Ihrem Finanzamt Brandenburg eingereicht haben. Wo Sie wohnen ist ausschlaggebend dafür, welchem Finanzamt Sie zugeordnet sind. Das Finanzamt Brandenburg ist für die Gemeinde Brück im Kreis Potsdam-Mittelmark im Bundesland Brandenburg zuständig.