Um den Lohnsteuer-Jahresausgleich in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als in Bruck wohnhaft zuvor eine Steuerklärung bei Ihrem Finanzamt Schwandorf mit Außenstelle Neunburg v. W. eingereicht haben. Das für die Gemeinde Bruck im Kreis Schwandorf in Bayern verantwortliche Finanzamt ist das Finanzamt Schwandorf mit Außenstelle Neunburg v. W.. Per Finanzamt-Suche erfahren Sie, welches Finanzamt für Ihren Wohnort Bruck verantwortlich ist. Wo Sie Ihr Zuhause haben entscheidet darüber, welchem Finanzamt Sie zugeordnet werden.