Um den Lohnsteuer-Jahresausgleich in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als in Bruckmühl wohnhaft zuvor eine Steuerklärung bei Ihrem Finanzamt Rosenheim m. ASt Wasserburg eingereicht haben. Ein Ortswechsel kann dazu führen, dass auch Ihr Finanzamt wechselt. Der Zuständigkeitsbereich vom Finanzamt Rosenheim m. ASt Wasserburg umfasst unter anderem die Gemeinde Bruckmühl im Kreis Rosenheim in Bayern. Unser Finanzamt-Finder zeigt das für einen beliebigen Ort in Deutschland zuständige Finanzamt an, auch für Bruckmühl.