Das Finanzamt Schwerin ist für die Gemeinde Lützow im Kreis Nordwestmecklenburg im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern zuständig. Welches Finanzamt für Sie zuständig ist, wird durch Ihren Wohnort festgelegt. Um den Lohnsteuer-Jahresausgleich in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als in Lützow wohnhaft zuvor eine Steuerklärung bei Ihrem Finanzamt Schwerin eingereicht haben. Unser Suchservice findet das für Ihr Zuhause in Lützow zuständige Finanzamt.