Für die private Lohnsteuer und die steuerliche Veranlagung der Bewohner von Barth ist das Finanzamt Ribnitz-Damgarten zuständig. Der Gemeinde Barth aus dem Kreis Vorpommern-Rügen in Mecklenburg-Vorpommern ist das Finanzamt Ribnitz-Damgarten zugewiesen. Entdecken Sie, welches Finanzamt zur Gemeinde Barth passt. Bei welchem Finanzamt Sie geführt werden, hängt von Ihrem Wohnsitz ab.