Um den Lohnsteuer-Jahresausgleich in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als in Fritzlar wohnhaft zuvor eine Steuerklärung bei Ihrem Finanzamt Schwalm-Eder Verwaltungsstelle Fritzlar eingereicht haben. Welches Finanzamt für Sie zuständig ist, wird durch Ihren Wohnort festgelegt. Das für die Gemeinde Fritzlar im Kreis Schwalm-Eder-Kreis in Hessen verantwortliche Finanzamt ist das Finanzamt Schwalm-Eder Verwaltungsstelle Fritzlar. Hier gibt’s die Kontaktdaten vom Finanzamt, das für die Gemeinde Fritzlar verantwortlich zeichnet.