Die Gemeinde Germaringen befindet sich im Kreis Ostallgäu in Bayern und ist dem Finanzamt Kaufbeuren m. ASt Füssen zugeordnet. Für die private Lohnsteuer und die steuerliche Veranlagung der Bewohner von Germaringen ist das Finanzamt Kaufbeuren m. ASt Füssen zuständig. Um das für Ihren Wohnort – zum Beispiel Germaringen - zuständige Finanzamt ausfindig zu machen, können Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion nutzen. Die Zuständigkeit eines Finanzamtes für eine Person wird über den Wohnsitz gesteuert.