Das für die Gemeinde Grafenwöhr im Kreis Neustadt a.d.Waldnaab in Bayern verantwortliche Finanzamt ist das Finanzamt Weiden i.d.Opf.. Die Zuständigkeit eines Finanzamtes für eine Person wird über den Wohnsitz gesteuert. Suchen und finden Sie das Ihnen in Grafenwöhr zugewiesene Finanzamt. Für die private Lohnsteuer und die steuerliche Veranlagung der Bewohner von Grafenwöhr ist das Finanzamt Weiden i.d.Opf. zuständig.