Um den Lohnsteuer-Jahresausgleich in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als in Burg/Dithmarschen wohnhaft zuvor eine Steuerklärung bei Ihrem Finanzamt Dithmarschen eingereicht haben. Wo Sie Ihr Zuhause haben entscheidet darüber, welchem Finanzamt Sie zugeordnet werden. Um das für Ihren Wohnort – zum Beispiel Burg/Dithmarschen - zuständige Finanzamt ausfindig zu machen, können Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion nutzen. Der Zuständigkeitsbereich vom Finanzamt Dithmarschen umfasst unter anderem die Gemeinde Burg/Dithmarschen im Kreis Dithmarschen in Schleswig-Holstein.