Um den Lohnsteuer-Jahresausgleich in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als in Hausen wohnhaft zuvor eine Steuerklärung bei Ihrem Finanzamt Ehingen eingereicht haben. Durch Angabe Ihres Wohnorts können Sie feststellen, welches Finanzamt für Sie ausschlaggebend ist. Suchen und finden Sie das Ihnen in Hausen zugewiesene Finanzamt. Bürger der Gemeinde Hausen im Kreis Alb-Donau-Kreis in Baden-Württemberg werden steuerlich beim Finanzamt Ehingen geführt.