Wo Sie wohnen ist das entscheidende Kriterium dafür, an welches Finanzamt Sie sich wenden müssen. Der Gemeinde Hohenstein aus dem Kreis Reutlingen in Baden-Württemberg ist das Finanzamt Bad Urach zugewiesen. Um den Lohnsteuer-Jahresausgleich in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als in Hohenstein wohnhaft zuvor eine Steuerklärung bei Ihrem Finanzamt Bad Urach eingereicht haben. Hier gibt’s die Kontaktdaten vom Finanzamt, das für die Gemeinde Hohenstein verantwortlich zeichnet.