Um den Lohnsteuer-Jahresausgleich in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als in Kappel-Grafenhausen wohnhaft zuvor eine Steuerklärung bei Ihrem Finanzamt Lahr eingereicht haben. Ihr zuständiges Finanzamt wird durch Ihren Heimatort bestimmt. Wenn Sie herausfinden möchten, welches Finanzamt für Kappel-Grafenhausen zuständig ist, sind Sie hier richtig. Wer in Kappel-Grafenhausen im Kreis Ortenaukreis in Baden-Württemberg wohnt, hat seine Steuern an das Finanzamt Lahr zu entrichten.