Sollten Sie in einen anderen Ort umziehen, wechseln Sie unter Umständen gleichzeitig auch Ihr Finanzamt. Um den Lohnsteuer-Jahresausgleich in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als in Kutzenhausen wohnhaft zuvor eine Steuerklärung bei Ihrem Finanzamt Augsburg-Land eingereicht haben. Die Mitbürger von Kutzenhausen im Kreis Augsburg in Bayern geben Ihre Steuererklärung beim Finanzamt Augsburg-Land ab. Wenn Sie herausfinden möchten, welches Finanzamt für Kutzenhausen zuständig ist, sind Sie hier richtig.