Hier gibt’s die Kontaktdaten vom Finanzamt, das für die Gemeinde Laubach verantwortlich zeichnet. Um den Lohnsteuer-Jahresausgleich in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als in Laubach wohnhaft zuvor eine Steuerklärung bei Ihrem Finanzamt Gießen eingereicht haben. Der Gemeinde Laubach aus dem Kreis Gießen in Hessen ist das Finanzamt Gießen zugewiesen. Wo Sie Ihr Zuhause haben entscheidet darüber, welchem Finanzamt Sie zugeordnet werden.