Wo Sie wohnen ist ausschlaggebend dafür, welchem Finanzamt Sie zugeordnet sind. Um den Lohnsteuer-Jahresausgleich in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als in Sylt/Westerland wohnhaft zuvor eine Steuerklärung bei Ihrem Finanzamt Nordfriesland eingereicht haben. Der Zuständigkeitsbereich vom Finanzamt Nordfriesland umfasst unter anderem die Gemeinde Sylt/Westerland im Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein. Hier gibt’s die Kontaktdaten vom Finanzamt, das für die Gemeinde Sylt/Westerland verantwortlich zeichnet.