Um den Lohnsteuer-Jahresausgleich in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als in Mühldorf wohnhaft zuvor eine Steuerklärung bei Ihrem Finanzamt Mühldorf eingereicht haben. Wo Sie Ihr Zuhause haben entscheidet darüber, welchem Finanzamt Sie zugeordnet werden. Hier gibt’s die Kontaktdaten vom Finanzamt, das für die Gemeinde Mühldorf verantwortlich zeichnet. Der Gemeinde Mühldorf aus dem Kreis Mühldorf a.Inn in Bayern ist das Finanzamt Mühldorf zugewiesen.