Die Gemeinde Markt Indersdorf befindet sich im Kreis Dachau in Bayern und ist dem Finanzamt Dachau zugeordnet. Um den Lohnsteuer-Jahresausgleich in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als in Markt Indersdorf wohnhaft zuvor eine Steuerklärung bei Ihrem Finanzamt Dachau eingereicht haben. Der Wohnsitz ist dafür ausschlaggebend, an welches Finanzamt Sie sich wenden müssen. Wenn Sie herausfinden möchten, welches Finanzamt für Markt Indersdorf zuständig ist, sind Sie hier richtig.