Bürger der Gemeinde Langenneufnach im Kreis Augsburg in Bayern werden steuerlich beim Finanzamt Augsburg-Land geführt. Um den Lohnsteuer-Jahresausgleich in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als in Langenneufnach wohnhaft zuvor eine Steuerklärung bei Ihrem Finanzamt Augsburg-Land eingereicht haben. Um das für Ihren Wohnort – zum Beispiel Langenneufnach - zuständige Finanzamt ausfindig zu machen, können Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion nutzen. Falls Sie einen Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus planen, wird ein neues Finanzamt für Sie zuständig sein.