Um den Lohnsteuer-Jahresausgleich in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als in Hollenstedt wohnhaft zuvor eine Steuerklärung bei Ihrem Finanzamt Buchholz in der Nordheide eingereicht haben. Suchen und finden Sie das Ihnen in Hollenstedt zugewiesene Finanzamt. Der Zuständigkeitsbereich vom Finanzamt Buchholz in der Nordheide umfasst unter anderem die Gemeinde Hollenstedt im Kreis Harburg in Niedersachsen. Durch Angabe Ihres Wohnorts können Sie feststellen, welches Finanzamt für Sie ausschlaggebend ist.