Um das für Ihren Wohnort – zum Beispiel Oberammergau - zuständige Finanzamt ausfindig zu machen, können Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion nutzen. Um den Lohnsteuer-Jahresausgleich in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als in Oberammergau wohnhaft zuvor eine Steuerklärung bei Ihrem Finanzamt Garmisch-Partenkirchen eingereicht haben. An welches Finanzamt Sie sich wenden müssen, hängt von Ihrem Wohnort ab. Der Gemeinde Oberammergau aus dem Kreis Garmisch-Partenkirchen in Bayern ist das Finanzamt Garmisch-Partenkirchen zugewiesen.