Um den Lohnsteuer-Jahresausgleich in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als in Oberelsbach wohnhaft zuvor eine Steuerklärung bei Ihrem Finanzamt Bad Neustadt a.d.S. eingereicht haben. An welches Finanzamt sich die Einwohner von Oberelsbach wenden sollten, zeigt unser Finanzamt-Finder. Die Finanzamt-Zugehörigkeit wird über den Wohnsitz festgelegt. Das Finanzamt Bad Neustadt a.d.S. zeichnet für die Bewohner der Gemeinde Oberelsbach im Kreis Rhön-Grabfeld in Bayern verantwortlich.