Um den Lohnsteuer-Jahresausgleich in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als in Petershausen wohnhaft zuvor eine Steuerklärung bei Ihrem Finanzamt Dachau eingereicht haben. Per Finanzamt-Suche erfahren Sie, welches Finanzamt für Ihren Wohnort Petershausen verantwortlich ist. Die Finanzamt-Zugehörigkeit wird über den Wohnsitz festgelegt. Die Gemeinde Petershausen befindet sich im Kreis Dachau in Bayern und ist dem Finanzamt Dachau zugeordnet.