Als Mitbürger von Polling können Sie Ihre Steuererklärung jährlich direkt oder über einen Steuerberater bei Ihrem Finanzamt Weilheim-Schongau einreichen. Ihr Wohnort ist das maßgebende Kriterium dafür, welches Finanzamt für Sie verantwortlich zeichnet. Um das für Ihren Wohnort – zum Beispiel Polling - zuständige Finanzamt ausfindig zu machen, können Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion nutzen. Das Finanzamt Weilheim-Schongau ist für die Gemeinde Polling im Kreis Weilheim-Schongau im Bundesland Bayern zuständig.