Bürger der Gemeinde Steinbergkirche im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein werden steuerlich beim Finanzamt Flensburg geführt. Bei welchem Finanzamt Sie verwaltet werden, ist durch Ihren Wohnort bedingt. Um den Lohnsteuer-Jahresausgleich in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als in Steinbergkirche wohnhaft zuvor eine Steuerklärung bei Ihrem Finanzamt Flensburg eingereicht haben. Finden Sie heraus, welches Finanzamt der Gemeinde Steinbergkirche zugeordnet ist.