Um den Lohnsteuer-Jahresausgleich in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als in Rauhenebrach wohnhaft zuvor eine Steuerklärung bei Ihrem Finanzamt Zeil am Main mit Außenstelle Ebern eingereicht haben. Falls Sie einen Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus planen, wird ein neues Finanzamt für Sie zuständig sein. Wenn Sie herausfinden möchten, welches Finanzamt für Rauhenebrach zuständig ist, sind Sie hier richtig. Der Zuständigkeitsbereich vom Finanzamt Zeil am Main mit Außenstelle Ebern umfasst unter anderem die Gemeinde Rauhenebrach im Kreis Haßberge in Bayern.