Die Gemeinde Roth befindet sich im Kreis Roth in Bayern und ist dem Finanzamt Schwabach zugeordnet. Um den Lohnsteuer-Jahresausgleich in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als in Roth wohnhaft zuvor eine Steuerklärung bei Ihrem Finanzamt Schwabach eingereicht haben. Sollten Sie in einen anderen Ort umziehen, wechseln Sie unter Umständen gleichzeitig auch Ihr Finanzamt. Wenn Sie herausfinden möchten, welches Finanzamt für Roth zuständig ist, sind Sie hier richtig.