Um den Lohnsteuer-Jahresausgleich in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als in Schönau wohnhaft zuvor eine Steuerklärung bei Ihrem Finanzamt Lörrach eingereicht haben. Der Zuständigkeitsbereich vom Finanzamt Lörrach umfasst unter anderem die Gemeinde Schönau im Kreis Lörrach in Baden-Württemberg. Hier gibts die Kontaktdaten vom Finanzamt, das für die Gemeinde Schönau verantwortlich zeichnet. Ihr Wohnort bestimmt, bei welchem Finanzamt Sie geführt werden.