Das für die Gemeinde Schönau im Kreis Rhön-Grabfeld in Bayern verantwortliche Finanzamt ist das Finanzamt Bad Neustadt a.d.S.. Bei welchem Finanzamt Sie geführt werden, hängt von Ihrem Wohnsitz ab. Um das für Ihren Wohnort – zum Beispiel Schönau - zuständige Finanzamt ausfindig zu machen, können Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion nutzen. Als Mitbürger von Schönau können Sie Ihre Steuererklärung jährlich direkt oder über einen Steuerberater bei Ihrem Finanzamt Bad Neustadt a.d.S. einreichen.