Um den Lohnsteuer-Jahresausgleich in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als in Schifferstadt wohnhaft zuvor eine Steuerklärung bei Ihrem Finanzamt Speyer-Germersheim eingereicht haben. Per Finanzamt-Suche erfahren Sie, welches Finanzamt für Ihren Wohnort Schifferstadt verantwortlich ist. Ihr Wohnort ist das maßgebende Kriterium dafür, welches Finanzamt für Sie verantwortlich zeichnet. Wer in Schifferstadt im Kreis Rhein-Pfalz-Kreis in Rheinland-Pfalz wohnt, hat seine Steuern an das Finanzamt Speyer-Germersheim zu entrichten.