Suchen und finden Sie das Ihnen in Parchim zugewiesene Finanzamt. Der Wohnsitz ist dafür ausschlaggebend, an welches Finanzamt Sie sich wenden müssen. Für die private Lohnsteuer und die steuerliche Veranlagung der Bewohner von Parchim ist das Finanzamt Schwerin zuständig. Die Mitbürger von Parchim im Kreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern geben Ihre Steuererklärung beim Finanzamt Schwerin ab.