Um den Lohnsteuer-Jahresausgleich in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als in Barbelroth wohnhaft zuvor eine Steuerklärung bei Ihrem Finanzamt Landau eingereicht haben. Per Finanzamt-Suche erfahren Sie, welches Finanzamt für Ihren Wohnort Barbelroth verantwortlich ist. Die Mitbürger von Barbelroth im Kreis Südliche Weinstraße in Rheinland-Pfalz geben Ihre Steuererklärung beim Finanzamt Landau ab. Wo Sie wohnen ist das entscheidende Kriterium dafür, an welches Finanzamt Sie sich wenden müssen.