Um den Lohnsteuer-Jahresausgleich in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als in Steinfurt wohnhaft zuvor eine Steuerklärung bei Ihrem Finanzamt Steinfurt eingereicht haben. Die Zuständigkeit eines Finanzamtes für eine Person wird über den Wohnsitz gesteuert. Die Mitbürger von Steinfurt im Kreis Steinfurt in Nordrhein-Westfalen geben Ihre Steuererklärung beim Finanzamt Steinfurt ab. Wenn Sie herausfinden möchten, welches Finanzamt für Steinfurt zuständig ist, sind Sie hier richtig.