Wenn Sie herausfinden möchten, welches Finanzamt für Werther zuständig ist, sind Sie hier richtig. Der Zuständigkeitsbereich vom Finanzamt Gütersloh umfasst unter anderem die Gemeinde Werther im Kreis Gütersloh in Nordrhein-Westfalen. Für die private Lohnsteuer und die steuerliche Veranlagung der Bewohner von Werther ist das Finanzamt Gütersloh zuständig. Bei einem Umzug in einen anderen Ort wechselt ggf. auch das Finanzamt, bei dem Sie geführt werden.