Um den Lohnsteuer-Jahresausgleich in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als in Born wohnhaft zuvor eine Steuerklärung bei Ihrem Finanzamt Ribnitz-Damgarten eingereicht haben. Der Zuständigkeitsbereich vom Finanzamt Ribnitz-Damgarten umfasst unter anderem die Gemeinde Born im Kreis Vorpommern-Rügen in Mecklenburg-Vorpommern. Mit unserer Finanzamt-Suche finden Sie das für einen Ort innerhalb Deutschlands zugehörige Finanzamt, so auch für Born. Ihr zuständiges Finanzamt wird durch Ihren Heimatort bestimmt.