Der Zuständigkeitsbereich vom Finanzamt Stormarn umfasst unter anderem die Gemeinde Trittau im Kreis Stormarn in Schleswig-Holstein. Ihr für Sie verantwortliches Finanzamt entscheidet sich durch Ihren Wohnort. Um den Lohnsteuer-Jahresausgleich in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als in Trittau wohnhaft zuvor eine Steuerklärung bei Ihrem Finanzamt Stormarn eingereicht haben. Per Finanzamt-Suche erfahren Sie, welches Finanzamt für Ihren Wohnort Trittau verantwortlich ist.