Finanzamt Aach

In der Stadt Aach, die im Kreis Konstanz in Baden-Württemberg liegt, ist das Finanzamt Singen für alle steuerlichen Belange zuständig. Wenn Sie in Aach wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung abgeben möchten, können Sie sich direkt an das Finanzamt Singen wenden. Hier erhalten Sie auch Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung, Lohnsteuer und den damit verbundenen Fristen. Es ist ratsam, alle erforderlichen Belege rechtzeitig einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde kann es vorkommen, dass sich Ihr zuständiges Finanzamt ändert. Um sicherzustellen, dass Sie immer die richtige Anlaufstelle haben, können Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion verwenden, um das zuständige Finanzamt für Aach zu finden.

Aach im Überblick

Einwohner 1.474 718 männlich
756 weiblich
Fläche 15,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 208

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

„Geld stinkt nicht" – die römische Urinsteuer

Der römische Kaiser Vespasian (69–79 n. Chr.) erhob eine Steuer auf Urin aus öffentlichen Latrinen, der zum Gerben und Wäschewaschen begehrt war. Als sein Sohn die schmutzige Geldquelle kritisierte, hielt Vespasian ihm eine Münze unter die Nase – daher stammt der bis heute geflügelte Satz „Pecunia non olet" („Geld stinkt nicht").

Quelle: Wikipedia – Pecunia non olet

Singen

Adresse

Alpenstr. 9
78224 Singen

Postfach 380 , 78221 Singen

Kontakt

Telefon 07731 823-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07731 823-650

Finanzamtsnummer

2818

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

LANDESBANK BADEN-WUERTTEMBERG

IBAN: DE49600501017485500135

BIC: SOLADESTXXX

Zuständig für Postleitzahlen

78267

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Aach

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Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 360%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank