Finanzamt Abtsgmünd

Die Gemeinde Abtsgmünd im Ostalbkreis, Baden-Württemberg, fällt unter die Zuständigkeit des Finanzamts Aalen. Als Anwohner haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung direkt beim Finanzamt Aalen einzureichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer können Sie sich jederzeit an die kompetenten Mitarbeiter des Finanzamts wenden. Achten Sie auf die festgelegten Fristen, um die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung nicht zu gefährden. Im Falle eines Umzugs könnte sich Ihr zuständiges Finanzamt ändern, was Sie berücksichtigen sollten. Unser Finanzamt-Finder zeigt Ihnen schnell, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zuständig ist. Egal, ob es um Steuerbescheide oder die Einreichung von Belegen geht, das Finanzamt Aalen bietet Ihnen umfassende Unterstützung bei allen steuerlichen Angelegenheiten.

Abtsgmünd im Überblick

Einwohner 255 129 männlich
126 weiblich
Fläche 5,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Der Trauerredner und der schwarze Anzug

Ein Trauerredner wollte seine schwarze Kleidung von der Steuer absetzen – schließlich trage er sie nur im Beruf. Der Bundesfinanzhof entschied 2022: Nein. Ein schwarzer Anzug ist „bürgerliche Kleidung", die theoretisch auch privat getragen werden kann, und damit keine absetzbare typische Berufsbekleidung.

Quelle: BFH, Urteil vom 16.03.2022, VIII R 33/18

Aalen

Adresse

Wilhelm-Zapf-Straße 6
73430 Aalen

Kontakt

Telefon (07361) 9578-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax (07361)9578-440

Finanzamtsnummer

2850

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE93630000000061401500

BIC: MARKDEF1630

Zuständig für Postleitzahlen

73451, 73453

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Abtsgmünd

?
Grundsteuer A 375%
Grundsteuer B 375%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank