Finanzamt Achstetten

In der Gemeinde Achstetten, die zum Biberach-Kreis in Baden-Württemberg gehört, ist das Finanzamt Biberach Ihr Ansprechpartner für steuerliche Belange. Bewohner von Achstetten haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung unkompliziert bei diesem Finanzamt einzureichen. Sollten Sie Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer haben, stehen die Mitarbeiter des Finanzamts Biberach bereit, um Ihnen umfassend zu helfen. Ein Blick auf die Fristen und die Einsichtnahme in Steuerbescheide sollte ebenfalls nicht vernachlässigt werden. Beachten Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg dazu führen kann, dass ein neues Finanzamt für Sie zuständig wird. Mit unserer Finanzamt-Finder-Funktion können Sie ganz einfach herausfinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort verantwortlich ist und vermeiden so unnötige Schwierigkeiten.

Achstetten im Überblick

Einwohner 723 364 männlich
359 weiblich
Fläche 3,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 205

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Umzug fürs Homeoffice? Finanzamt zahlt nicht mit

Wer in eine größere Wohnung zieht, um endlich ein Arbeitszimmer einzurichten, kann die Umzugskosten nicht absetzen. Der Bundesfinanzhof entschied 2025: Ein solcher Umzug zählt zur privaten Lebensführung – auch im Homeoffice-Zeitalter.

Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VI R 3/23

Biberach

Adresse

Bahnhofstr. 11
88400 Biberach

Kontakt

Telefon 07351/590
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07351/591119

Finanzamtsnummer

2854

Öffnungszeiten

Kundenzentrum, Bahnhofstr. 13:

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

KREISSPARKASSE BIBERACH

IBAN: DE27654500700000000017

BIC: SBCRDE66XXX

Zuständig für Postleitzahlen

88480

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Achstetten

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 340%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank