Finanzamt Acht

In der Gemeinde Acht, die zum Kreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz gehört, ist das Finanzamt Mayen zuständig. Für die Einwohner von Acht bietet das Finanzamt zahlreiche Dienstleistungen an, wie beispielsweise die Einreichung der Einkommensteuererklärung und die Klärung von Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder Lohnsteuer. Es ist wichtig, die Einreichungsfristen für die Steuererklärung zu beachten, um etwaige negative Konsequenzen zu vermeiden. Nach Abgabe Ihrer Erklärung erhalten Sie einen Steuerbescheid, der die steuerlichen Verpflichtungen genau darstellt. Um schnell das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder. Bitte beachten Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg zu einer neuen Zuständigkeit führen kann; in diesem Fall sollten Sie sich rechtzeitig über die Änderungen informieren, um weiterhin korrekt steuerlich vertreten zu sein.

Acht im Überblick

Einwohner 5.713 2.768 männlich
2.945 weiblich
Fläche 24,7 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 280

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Bayern und das Bier-Sonderrecht

Die Biersteuer ist eine deutsche Kuriosität: Sie wird vom Zoll (einer Bundesbehörde) verwaltet, ihr Aufkommen steht aber den Bundesländern zu. Bayern bestand bei der Schaffung des Grundgesetzes ausdrücklich auf dieser Sonderregelung.

Quelle: Destatis – Verbrauchsteuern

Mayen

Adresse

Westbahnhofstr. 11
56727 Mayen

Postfach 1363 , 56703 Mayen

Kontakt

Telefon 02651/70260
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02651/702626090

Finanzamtsnummer

2729

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56729

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Acht

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank