Finanzamt Adelebsen

Als Einwohner von Adelebsen, einem Flecken im Kreis Göttingen in Niedersachsen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre steuerlichen Erklärungen und Anliegen beim Finanzamt Göttingen zu klären. Hier können Sie nicht nur Ihre Einkommensteuererklärung einreichen, sondern erhalten auch Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung und Lohnsteuer. Die Einhaltung von Fristen und die korrekte Einreichung von Belegen sind entscheidend, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um die richtigen Kontaktinformationen zu finden und alle notwendigen Schritte zu unternehmen. Denken Sie daran, dass bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus ein Wechsel des Finanzamtes erfolgen kann, was es wichtig macht, Ihren Wohnort stets aktuell zu halten.

Adelebsen im Überblick

Einwohner 6.180 3.064 männlich
3.116 weiblich
Fläche 76,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 53

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Steueroase Monheim: nur 250 % Hebesatz

Die Stadt Monheim am Rhein lockt mit einem Gewerbesteuer-Hebesatz von nur 250 % – einem der niedrigsten Deutschlands (Bundesschnitt ~360 %). Das Konzept hat die einst hochverschuldete Stadt zur reichen Kommune gemacht und sich zum bundesweit diskutierten Modell entwickelt.

Quelle: Handelsblatt

Göttingen

Adresse

Godehardstr. 6
37073 Göttingen

Postfach 1842 , 37008 Göttingen

Kontakt

Telefon 0551 407-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2320

Öffnungszeiten

Servicecenter:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE GOETTINGEN

Kontoinhaber: Finanzamt Göttingen

IBAN: DE91260500010000000091

BIC: NOLADE21GOE

Zuständig für Postleitzahlen

37137, 37139

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Adelebsen

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Grundsteuer A 395%
Grundsteuer B 395%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank