Finanzamt Ahrbrück

Ahrbrück, eine kleine Gemeinde im Ahrweiler-Kreis in Rheinland-Pfalz, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Bad Neuenahr-Ahrweiler. Für die Bürger von Ahrbrück ist es wichtig, zu wissen, dass sie ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einreichen können. Das Finanzamt bietet auch Hilfestellung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung sowie zur Lohnsteuer. Halten Sie die Fristen für die Einreichung Ihrer Steuerunterlagen im Auge, um die Bearbeitung Ihrer Steuerbescheide nicht zu verzögern. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann es vorkommen, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Um schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Sie verantwortlich ist, nutzen Sie am besten unsere Finanzamt-Suchfunktion. Auf diese Weise haben Sie einen klaren Überblick über Ihre steuerlichen Verpflichtungen und können alle erforderlichen Belege pünktlich einreichen.

Ahrbrück im Überblick

Einwohner 4.529 2.237 männlich
2.292 weiblich
Fläche 17,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 260

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Leitungswasser 7 %, Mineralwasser 19 %

Wer Wasser aus dem Hahn trinkt, zahlt 7 % Mehrwertsteuer; abgefülltes Mineralwasser kostet dagegen 19 %. Auch beim Obst zeigt sich die Logik-Lücke: Der Apfel ist mit 7 % begünstigt, der Apfelsaft mit 19 % belegt.

Quelle: taz

Bad Neuenahr-Ahrweiler

Adresse

Römerstr. 5
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Postfach 1209 , 53457 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Kontakt

Telefon 02641/3820
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02641/38212060

Finanzamtsnummer

2701

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

53506, 56746

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Ahrbrück

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Ahrbrück

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Rheinland-Pfalz sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Ahrbrück

Wann hat das Finanzamt Ahrbrück geöffnet?

Die Öffnungszeiten sind: Mo 8:00–16:00 Uhr; Do 8:00–18:00 Uhr. Kurzfristige Abweichungen sind möglich – im Zweifel hilft ein Anruf vorab.

Wie erreiche ich das Finanzamt Ahrbrück?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Römerstr. 5, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, telefonisch unter 02641/3820 oder per E-Mail an Poststelle@fa-aw.fin-rlp.de. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Ahrbrück zuständig?

Das Amt ist für Ahrbrück mit 2 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Ahrbrück online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Ahrbrück abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Rheinland-Pfalz, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Müsch Harscheid Altenahr Dankerath Galenberg Oberzissen Glees Senscheid Spessart Bauler Hönningen Eichenbach

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank