Finanzamt Aichtal

In der Stadt Aichtal, die im Kreis Esslingen in Baden-Württemberg liegt, ist das Finanzamt Nürtingen zuständig. Die Bürger von Aichtal können ihre Einkommensteuererklärung sowohl online als auch persönlich einreichen. Bei Unsicherheiten bezüglich der steuerlichen Veranlagung oder der Lohnsteuer stehen Ihnen die Mitarbeiter des Finanzamts hilfreich zur Seite. Achten Sie darauf, die Fristen zur Einreichung Ihrer Steuererklärung einzuhalten, um mögliche finanzielle Nachteile zu vermeiden. Sollten Sie in eine andere Gemeinde umziehen, könnte sich auch die Zuständigkeit Ihres Finanzamts ändern. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zuständig ist, können Sie unseren Finanzamt-Finder nutzen. Das Finanzamt Nürtingen unterstützt die Bürger Aichtals auch bei Fragen zu Steuerbescheiden und den notwendigen Unterlagen, die für die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung erforderlich sind.

Aichtal im Überblick

Einwohner 625 316 männlich
309 weiblich
Fläche 9,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Pferdesteuer: nur noch eine einzige Gemeinde

2013 führten vier hessische Kommunen eine Pferdesteuer ein (Vorreiter: Bad Sooden-Allendorf, 200 €/Pferd/Jahr). Nach Protesten der Reiter ruderten fast alle zurück – heute erhebt sie bundesweit nur noch die Gemeinde Schlangenbad.

Quelle: Wikipedia – Pferdesteuer

Nürtingen

Adresse

Sigmaringer Str. 15
72622 Nürtingen

Postfach 1309 , 72603 Nürtingen

Kontakt

Telefon 07022/7090
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07022/709-120

Finanzamtsnummer

2874

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

KREISSPARKASSE ESSLINGEN-NUERTINGEN

IBAN: DE53611500200048200130

BIC: ESSLDE66XXX

Zuständig für Postleitzahlen

72631

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Aichtal

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Grundsteuer A 370%
Grundsteuer B 370%
Gewerbesteuer 390%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Aichtal

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Aichtal

Wie erreiche ich das Finanzamt Aichtal?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Sigmaringer Str. 15, 72622 Nürtingen, telefonisch unter 07022/7090. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Aichtal zuständig?

Das Amt ist für Aichtal mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Aichtal online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Aichtal abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Frickenhausen Großbettlingen Altdorf Neckartailfingen Schlaitdorf Bempflingen Wendlingen am Neckar Erkenbrechtsweiler Kohlberg Nürtingen Wolfschlugen Neckartenzlingen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank