Finanzamt Aitrach

Die Gemeinde Aitrach im Kreis Ravensburg, Baden-Württemberg, ist dem Finanzamt Wangen zugeordnet. Hier können Einwohner ihre Einkommensteuererklärungen einreichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Das Finanzamt bietet außerdem umfassende Informationen zur Lohnsteuer und berät zu Fristen, die bei der Einreichung von Steuererklärungen zu beachten sind. Zudem können Steuerbescheide beantragt und Belege eingereicht werden. Um zu erfahren, welches Finanzamt genau für Ihre Anliegen zuständig ist, steht Ihnen unser Finanzamt-Finder zur Verfügung. Beachten Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge haben kann. Informieren Sie sich daher rechtzeitig über die für Sie relevanten Finanzämter, um Verzögerungen bei Ihrer steuerlichen Angelegenheiten zu vermeiden.

Aitrach im Überblick

Einwohner 864 433 männlich
431 weiblich
Fläche 4,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 209

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Pferdesteuer: nur noch eine einzige Gemeinde

2013 führten vier hessische Kommunen eine Pferdesteuer ein (Vorreiter: Bad Sooden-Allendorf, 200 €/Pferd/Jahr). Nach Protesten der Reiter ruderten fast alle zurück – heute erhebt sie bundesweit nur noch die Gemeinde Schlangenbad.

Quelle: Wikipedia – Pferdesteuer

Wangen

Adresse

Lindauer Str. 37
88239 Wangen

Postfach 1262 , 88228 Wangen

Kontakt

Telefon 07522 71-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07522 71-4000

Finanzamtsnummer

2891

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE53630000000065001502

BIC: MARKDEF1630

Zuständig für Postleitzahlen

88319

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Aitrach

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Grundsteuer A 340%
Grundsteuer B 340%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Aitrach

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Aitrach

Wie erreiche ich das Finanzamt Aitrach?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Lindauer Str. 37, 88239 Wangen, telefonisch unter 07522 71-0. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Aitrach zuständig?

Das Amt ist für Aitrach mit 1 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Aitrach online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Aitrach abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Argenbühl Wangen im Allgäu Achberg Aichstetten Bad Wurzach Amtzell Kißlegg Leutkirch im Allgäu Isny im Allgäu

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank