Finanzamt Alfdorf

In der Gemeinde Alfdorf, die zum Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg gehört, ist das Finanzamt Schorndorf zuständig. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung direkt an die Mitarbeiter des Finanzamts wenden. Bei Unsicherheiten über Lohnsteuer, Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen oder Details zu Steuerbescheiden und Belegen erhalten Sie umfassende Unterstützung. Zudem ist es wichtig zu wissen, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Um schnell das passende Finanzamt zu finden, nutzen Sie einfach unseren Finanzamt-Finder. So können Sie sicherstellen, dass Sie immer die richtigen Ansprechpersonen für Ihre steuerlichen Belange erreichen.

Alfdorf im Überblick

Einwohner 31 14 männlich
17 weiblich
Fläche 3,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Faktencheck: Sind 80 % der Steuerliteratur weltweit deutsch?

Politiker behaupteten oft, 60 bis 80 Prozent der weltweiten Steuerliteratur seien auf Deutsch verfasst. Eine Auswertung der weltgrößten Steuerbibliothek in Amsterdam zeigte jedoch: Es sind nur rund 15 Prozent. Deutsche schreiben zwar viel über Steuern, aber bei Weitem nicht 80 Prozent.

Quelle: DIW Berlin – Steuerliteratur-Mythos

Schorndorf

Adresse

Johann-Philipp-Palm-Str. 28
73614 Schorndorf

Postfach 1320 , 73603 Schorndorf

Kontakt

Telefon 07181/6010
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07181/601499

Finanzamtsnummer

2882

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE77600000000060201502

BIC: MARKDEF1600

Zuständig für Postleitzahlen

73551, 73553, 73655

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Alfdorf

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Grundsteuer A 330%
Grundsteuer B 325%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Aktuelle Steuertermine für Alfdorf

Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Die Feiertage in Baden-Württemberg sind berücksichtigt.

Gewerbesteuer- & Grundsteuer-Vorauszahlung (§ 19 GewStG, § 28 GrStG) Montag, 16.11.2026 (regulär 15.11., werktagsverschoben)
Einkommensteuer-Vorauszahlung (§ 37 EStG) Donnerstag, 10.12.2026
Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater (§ 149 Abs. 3 AO) Montag, 01.03.2027 (regulär 28.02., werktagsverschoben)
Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater (§ 149 Abs. 2 AO) Montag, 02.08.2027 (regulär 31.07., werktagsverschoben)

Häufige Fragen zum Finanzamt Alfdorf

Wie erreiche ich das Finanzamt Alfdorf?

Sie erreichen das Amt unter der Adresse Johann-Philipp-Palm-Str. 28, 73614 Schorndorf, telefonisch unter 07181/6010. Bundesweit gilt außerdem die einheitliche Behördennummer 115.

Für welche Orte ist das Finanzamt Alfdorf zuständig?

Das Amt ist für Alfdorf mit 3 Postleitzahlen zuständig – sowie für weitere Gemeinden der Umgebung, die Sie unten auf dieser Seite finden.

Kann ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Alfdorf online abgeben?

Ja. Die Steuererklärung reichen Sie elektronisch über ELSTER ein – das Portal übermittelt sie automatisch an das zuständige Finanzamt. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur digitalen Abgabe. Zum ELSTER-Ratgeber →

Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt Alfdorf abgeben?

Steuererklärung 2025 – Abgabe mit Steuerberater: 01.03.2027. Steuererklärung 2026 – Abgabe ohne Steuerberater: 02.08.2027. Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag in Baden-Württemberg, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – in diesen Terminen bereits berücksichtigt.

Dieses Finanzamt ist auch zuständig für

Weitere Gemeinden im Zuständigkeitsbereich – mit denselben Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Kaisersbach Rudersberg Winterbach Welzheim Remshalden Plüderhausen Schorndorf Urbach

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank